ETB-Richtlinien

ETB-Richtlinien

ETB-Richtlinien

Die Normen des Ausschusses für „Einheitliche Technische Baubestimmungen“ werden als ETB-Richtlinien bezeichnet. Aufgrund der Dringlichkeit werden ETB-Richtlinien von Fachleuten unter Umgehung des üblichen DIN-Normierungsverfahrens erarbeitet. Von der Bauaufsicht bereits zugelassen wurden folgende ETB-Richtlinien zu Bauteilen, Baustoffen und baulichen Anlagen:

– Richtlinien zur Bemessung und Ausführung von Stahlbetonmasten

– Richtlinien für Fassadenbekleidungen ohne und mit Unterkonstruktionen

– Richtlinien über Spanplattenklassifizierungen bezüglich der Abgabe von Formaldehyd

Die Liste der „Technischen Baubestimmungen“ des jeweiligen Bundeslandes bestimmt die Gültigkeit der entsprechenden Richtlinien. Mittlerweile wurde der Ausschuss allerdings aufgelöst, so dass nun wieder ausschließlich das „Deutsche Institut für Normung (DIN) für die Normung zuständig ist.

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