Erschließung
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Erschließung
Erschließung
Bevor ein Grundstück bebaut werden kann, muss die Erschließung des selbigen sichergestellt werden. Zu einer solch gesicherten Erschließung zählen im Allgemeinen die Anschlüsse des Grundstücks an die Wasserversorgung, das öffentliche Straßennetz, die Abwasserbeseitigung und das öffentliche Energieversorgungsnetz. Die jeweilige Gemeinde stellt dem Grundstückseigentümer für die Errichtung der zur Erschließung notwendigen Anlagen Erschließungskosten und Anliegergebühren in Rechnung, die in der Regel bis zu 90 % der Gesamtkosten umfassen können. Bereits vor Beginn der Arbeiten zur Erschließung sind Abschlagszahlungen üblich. Für den Grundstückseigentümer richten sich die Kosten nach der an der Grundstücksgrenze liegenden Straßenlänge. Eckgrundstücke werden meist mit einem Rabatt bemessen. Die Erschließungskosten sollten neben den Grunderwerbskosten vom Grundstückskäufer nicht in den Grundstückskaufpreis aufgenommen werden, um steuerliche Nachteile zu verhindern. Allerdings sollte die Erschließung trotzdem im Kaufvertrag geregelt werden.