Entwurfsverfasser

Entwurfsverfasser

Entwurfsverfasser

Wer als Entwurfsverfasser bzw. Entwurfsverfasserin zugelassen wird, regeln die Landesbauordnungen. In der Regel obliegt dieser Titel den Architekten. Die Verantwortlichkeit der Entwurfsverfasser liegt in der Vollständigkeit und Brauchbarkeit des entwickelten Entwurfs. Zudem haben Entwurfsverfasser dafür zu sorgen, dass die eingereichten Ausführungspläne entsprechend der genehmigten Bauvorlagen und den Vorschriften der Landesbauordnungen ausgefertigt werden. Sollte in Einzelfragen wie Statik, Schall- und Wärmeschutz oder Bodenuntersuchung dem Entwurfsverfasser das nötige Fachwissen fehlen, so ist er verpflichtet einen Bausachverständigen bei der Entwurfserstellung hinzuziehen.

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