Energieeinsparungsgesetz

Energieeinsparungsgesetz

Energieeinsparungsgesetz

Unter dem Eindruck der Ölkrise von 1973 und der damit verbundenen Zunahme des Umweltbewusstseins entstand das „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden“, welches kurz als Energieeinsparungsgesetz (EEG). Darin werden umfassende, bundesrechtliche Anforderungen geregelt, die an Energieeinsparungsmaßnahmen bei Häusern gestellt werden. Die Bundesregierung wird insbesondere dazu ermächtigt, bei der Altbausanierung und bei Neubauten Anforderungen an den Wärmeschutz, an Brauchwasseranlagen oder an raumluft- und heizungstechnische Anlagen in Sachen Energieeinsparung per Rechtsverordnung festzulegen. Bei Nichtbeachtung können Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Dieses Gesetz wurde durch die Bundesregierung in der Wärmeschutzverordnung umgesetzt.

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