Energieberatung (Förderung)

Energieberatung (Förderung)

Energieberatung (Förderung)

Für Wohngebäude mit einer vor dem 01.01.1984 erteilten Baugenehmigung ist ein fördernder Zuschuss für eine Beratung in Sachen rationeller und sparsamer Energieverwendung zulässig. Dazu ist die Begutachtung durch einen qualifizierten Ingenieur notwendig, der die geplanten, baulichen Wärmeschutzmaßnahmen und die Heizanlagentechnik umfassend untersucht. Die Energieberater, deren Adressen beim Bund der Energieverbraucher oder den örtlichen Verbraucherzentralen erfragt werden können, stellen dann einen Antrag auf Förderung.

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