Einsichtsrecht ins Grundbuch

Einsichtsrecht ins Grundbuch

Einsichtsrecht ins Grundbuch

Das Einsichtsrecht ins Grundbuch regelt die Grundbuchordnung (GBO). Ausschließlich dazu Berechtigte können Grundbuchblatt, Grundbuchakte und Verträge noch anstehender Eintragungen einsehen.

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