Einfamilienhaus, freistehend

Einfamilienhaus, freistehend

Einfamilienhaus, freistehend

Innerhalb der Grenzen der Bebauungsplanvorschriften sind freistehende Einfamilienhäuser individuell gestaltbar. Im Vergleich mit anderen Hausformen wie z. B. einem Reihenhaus verfügen freistehende Einfamilienhäuser über ein größeres Grundstück und ermöglichen damit eine intensivere Ausnutzung von Freiraum und Gartenflächen. Aufgrund der größeren Außenflächen als bei einem Doppelhaus ist der Energieverbrauch höher.

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