Dispens

Dispens

Der aus dem lateinischen abgeleitete Begriff Dispens bezeichnet die Befreiung eines Bauherren oder einer Bauherrin von einzelnen Bauvorschriften durch die Baubehörde. Dabei kann es sich sowohl um Regel- oder Sollvorschriften als auch um zwingende Vorschriften handeln. Durch eine Bauanfrage erfahren Bauherren und Bauherrinnen mehr über die Möglichkeiten eines Dispenses.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!