Dauerbrand

Dauerbrand

Wenn für das Heizen mit festen Brennstoffen wie Kohle oder Holz ein Heizofen angeschafft werden soll, stellt sich die Frage, ob in einen Zeitbrand- oder Dauerbrandofen investiert werden soll.

Aus der Produktnorm DIN EN 13240 für Raumheizer, die mit festen Brennstoffen befeuert werden, stammt der Begriff Dauerbrand. Entsprechend der Anforderungen muss bei einer Dauerbrandfeuerstätte eine ununterbrochene Erhaltung der Glut und Mindestbrenndauer gewährleistet sein. Es muss möglich sein, am Ende des Zeitraums das Glutbett wieder zu entfachen. Bei Erreichung der Nennleistung des Ofens besteht die Pflicht beim Heizen mit Holz bei einer Befüllung mindestens 1,5 Stunden Brenndauer zu erreichen.

Ein mit Teillast betriebener Ofen sollte mindestens 10 Stunden Mindestbrenndauer einhalten. Beim Heizen mit Braunkohlebriketts beträgt die vorgeschriebene Mindestbrenndauer je nach Nennleistung mindesten 4 sowie bei Teillast mindestens 12 Stunden. Generell eignet sich Braunkohle für einen Dauerbrand besser als Scheitholz. Entsprechend verfügen die meisten Dauerbrandöfen über eine Brennkammermulde am Boden, um die Kohle dort ein Glutnest bilden zu lassen. Beim Dauerbrand wird die Luftzufuhr stark reduziert. Daher führt die lange Abbrandzeit zu erheblich höheren Emissionen und einen geringeren Wirkungsgrad. Die stärkere Verschmutzung der Ofenscheiden durch Russteilchen stellt für den Ofennutzer einen Nachteil dar. Der Begriff „Dauerbrand“ sagt allerdings nichts über die tägliche Betriebsdauer, die zulässig oder technisch möglich ist, aus.

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