Dachneigung

Dachneigung

Um die Einheitlichkeit eines Siedlungsbildes zu erhalten, werden Vorgaben für die Konstruktion der Dachneigung oder Dachschräge im Bebauungsplan festgelegt. Dabei wird ein Winkel zwischen der waagerechten Geschoss- oder Deckenlinie des Gebäudes und dem Dach angegeben. Die Art der Dachdeckung wird entscheidend durch diesen Winkel mitbestimmt. Ein weiterer Faktor ist die Verlegungsart. Z. B. kann eine Schuppendeckung mit oder ohne Unterdach verwandt werden. Für eine sogenannte “harte” Bedachung z. B. aus üblichen Dachziegeln oder Dachpfannen ist ein Mindestwinkel von 22 Grad, für Schiefer von 28 Grad und für Ried oder Stroh von 45 Grad anzulegen. Gradangaben können auch in Prozent angegeben sein, so dass beispielsweise 29 Grad 36 % ergeben.

Im Allgemeinen sind die Ansprüche an Qualität und Maßhaltigkeit des Deckungsmaterials sowie an die Verlegungssorgfalt höher, je flacher die Dachneigung ausgerichtet ist.

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