Dachgeschoss

Dachgeschoss

Ein Dachgeschoss ist im baurechtlichen Sinne ein Geschoss unterhalb des Daches und oberhalb des Obergeschosses. Dieses muss eine geforderte Mindesthöhe für die Wohnraumnutzung ausweisen, die mindestens zwei Dritteln der Grundfläche des Dachraumes entspricht. Davon wird allerdings nur ein Teil zur Wohnfläche erklärt.

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