Bebauungsplan
Bebauungsplan
Die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung werden in verbindlichen Bauleitplänen gemäß §§ 8 ff. BauGB und in den Bebauungsplänen festgelegt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Gemäß § 9BauGB enthält der Bebauungsplan folgende Angaben:
– Maß und Art der baulichen Nutzbarkeit
– Zulässige Stellung und Bauweise der baulichen Anlagen
– Breite, Größe und Tiefe der Baugrundstücke
– Vorgesehene Flächen für Nebenanlagen
– Vorgesehene Flächen für Gemeinbedarf
– Höchstzulässige Anzahl der Wohneinheiten
– Zulässige Flächen für soziale Wohnraumförderung
– Zulässige Flächen für besonderen Wohnbedarf bestimmter Personengruppen
– Besondere Nutzungszwecke von Flächen
– Von der Bebauung freizuhaltende Flächen
– Versorgungsflächen
– Verkehrsflächen
– Versorgungsanlagen
– Notwendige Flächen für die Abwasser- und Abfallbeseitigung
– Grünflächen
– Wasserflächen
– Flächen für Abgrabungen und Aufschüttung
– Landwirtschaftlich nutzbare Flächen
– Forstwirtschaftliche Nutzflächen und Wald
– Flächen zur Kleintierhaltung
– Flächen für Schutzmaßnahmen (Umwelt-, Natur-, Boden-, Landschaftsschutz)
– Flächen zugunsten der Allgemeinheit wie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
– Gemeinschaftsanlagen
– Flächen für bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien
– Flächen für bauliche Maßnahmen gegen schädliche Umwelteinflüsse wie Luftverunreinigungen
– Von Bebauung freizuhaltende Schutzflächen
– Flächen für die Anpflanzung von Sträuchern und Bäumen sowie deren Erhaltung
– Flächen für Stützmauern im Rahmen der Straßenkörperherstellung