Bebauungsplan

Bebauungsplan Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBebauungsplan

Die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung werden in verbindlichen Bauleitplänen gemäß §§ 8 ff. BauGB und in den Bebauungsplänen festgelegt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Gemäß § 9BauGB enthält der Bebauungsplan folgende Angaben:

– Maß und Art der baulichen Nutzbarkeit

– Zulässige Stellung und Bauweise der baulichen Anlagen

– Breite, Größe und Tiefe der Baugrundstücke

– Vorgesehene Flächen für Nebenanlagen

– Vorgesehene Flächen für Gemeinbedarf

– Höchstzulässige Anzahl der Wohneinheiten

– Zulässige Flächen für soziale Wohnraumförderung

– Zulässige Flächen für besonderen Wohnbedarf bestimmter Personengruppen

– Besondere Nutzungszwecke von Flächen

– Von der Bebauung freizuhaltende Flächen

– Versorgungsflächen

– Verkehrsflächen

– Versorgungsanlagen

– Notwendige Flächen für die Abwasser- und Abfallbeseitigung

– Grünflächen

– Wasserflächen

– Flächen für Abgrabungen und Aufschüttung

– Landwirtschaftlich nutzbare Flächen

– Forstwirtschaftliche Nutzflächen und Wald

– Flächen zur Kleintierhaltung

– Flächen für Schutzmaßnahmen (Umwelt-, Natur-, Boden-, Landschaftsschutz)

– Flächen zugunsten der Allgemeinheit wie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte

– Gemeinschaftsanlagen

– Flächen für bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien

– Flächen für bauliche Maßnahmen gegen schädliche Umwelteinflüsse wie Luftverunreinigungen

– Von Bebauung freizuhaltende Schutzflächen

– Flächen für die Anpflanzung von Sträuchern und Bäumen sowie deren Erhaltung

– Flächen für Stützmauern im Rahmen der Straßenkörperherstellung