Bau(vor)anfrage

Bauanfrage Bauvoranfrage Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBau(vor)anfrage

Bauherren / Bauherrinnen, die eine Bauanfrage bzw. –voranfrage stellen, erhalten einen amtlichen Vorbescheid über die bautechnische und –rechtliche Nutzung des angefragten Grundstückes. Der Bescheid umfasst ebenfalls eine Zusammenstellung der einzuhaltenden Vorschriften bzw. klärt über einen möglichen Dispens von Vorschriften auf. Für die Planung und die Bauausführung ist dieser Vorbescheid als verbindlich anzusehen. Der Bescheid zu einer Bauanfrage ist in der Regel zwei Jahre gültig und der Bauherr / die Bauherrin kann auf Antrag eine Verlängerung von zwei Jahren erhalten.