Baumängel

Baumängel

Alle Baumängel werden während der Bauabnahme in einem Protokoll festgehalten. Anschließend wird dem Bauunternehmer eine angemessene Frist gesetzt, innerhalb derer er die Baumängel beseitigen sollte. Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln, die bei der Abnahme noch nicht erkannt wurden, verjähren je nach Vertragsart nach 2 Jahren nach VOB und nach 5 Jahren nach BGB. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme. Ein Bautagebuch kann im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen über Baumängel für den Architekten bzw. den Bauherren von Vorteil sein.

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