Bauleitplan(ung)

Bauleitplan Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBauleitplan(ung)

Für die bauliche und sonstige Nutzung vorgesehene Gemeindeflächen werden durch den Bauleitplan entsprechend ihrer Bestimmung ausgewiesen. Die Erstellung des Bauleitplans obliegt allein den Gemeinden und stellt ein wichtiges Instrument der städtebaulichen Planung dar, mit dem zukünftige Entwicklungen gesteuert werden können. Innerhalb der Bauleitplanung spielen der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan als Bestandteile eine Rolle.