Baulast

Baulast Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBaulast

Als Baulasten werden rechtlich verbriefte Ansprüche, die sich auf Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile beziehen, bezeichnet. Diese Baulasten sind Rechte Dritter wie Bausparkassen oder Gemeinde, die den Besitz oder die Nutzung angehen. Geführt werden Baulasten durch das Katasteramt oder die untere Baubehörde im Baulastenverzeichnis oder Grundbuch. Geregelt werden Nutzungsrechte am Grundstück wie Zufahrts- oder Wegerechte, Rechte der Post, die die Errichtung von Masten oder Verteilerkästen regeln, oder andere öffentlich wichtige Nutzungsrechte. Entsprechend schränken Baulasten die bauliche Nutzung durch den Eigentümer des Grundstückes ein.