Bauherrenhaftpflicht / -versicherung

Bauherrenhaftpflicht / -versicherung

Bauherrenhaftpflicht / -versicherung

Für Schäden, die am Bau unbeteiligten Personen durch das Bauvorhaben oder die Baustelle erwachsen könnten, muss der Bauherr / die Bauherrin haften. In der Regel wird der Bauherr / die Bauherrin dafür eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. In der Regel werden Unfälle von Handwerkern über deren Versicherung abgedeckt. Vor eventuellen Haftpflichtansprüchen und den finanziellen Folgen daraus kann sich der Bauherr mit einer speziellen Bauherrenhaftpflichtversicherung absichern. Der Versicherungszeitraum erstreckt sich dann auf die Bauzeit und endet mit dem Bauende und der Schlussabnahme.

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