Baugrube

Baugrube Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBaugrube

Zu jeder Baustelle gehört eine Baugrube, deren Tiefe sich nach der jeweiligen Geschosshöhe des Kellergeschosses richtet. Bei kellerlosen Gebäuden muss die Baugrube mindestens bis zur Frostgrenze, also der frostfreien Zone, reichen. In der Regel reicht die Baugrube entsprechend bis zur tragfähigen Bodenschicht. Baugruben unterliegen der Bauzustandsbesichtigung und der Bauüberwachung, wobei die Standsicherheit der Wände der Baugruben entscheidend ist. Baugruben können nur im Fels senkrecht bleiben. Ansonsten müssen Baugruben entsprechend der jeweiligen Bodenart zwischen 45 und 60 Grad abgeböscht werden. Für Tiefgaragen beispielsweise und andere Baugruben, die eine große Tiefe erreichen, ist meist ein Verbau nötig.