Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBaugenehmigungsverfahren

Der Bauantrag wird im Baugenehmigungsverfahren anhand aller baurelevanten und gesetzlichen Vorschriften überprüft. Als Grundlagen dienen unter anderem das Landesbaugesetz, das Baugesetzbuch, technische Baubestimmungen, örtliche Bauvorschriften und das Nachbarschaftsrecht. Das Prüfungsverfahren kann entsprechend lange dauern. Selbst, wenn ein Bauvorhaben in einem Gebiet realisiert werden soll, für den ein detaillierter Bebauungsplan vorliegt, kann es länger als einen Monat dauern, bis eine Genehmigung erteilt werden kann. Entsprechend lang ist auch die Liste der für das Genehmigungsverfahren zu erbringenden Vorlagen und Beschreibungen für den Bau.

Die Baubehörde kann auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren anwenden, wenn die Traufhöhe einen bestimmten Wert nicht überschreiten wird. Dazu sind in der Regel nur brandschutzrechtliche und planungsrechtliche Anforderungen zu prüfen.  Technische Sachverhalte bleiben allerdings außen vor. Entsprechend werden für dieses Verfahren auch weniger Bauvorlagen erforderlich.

Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren sind sogar noch weniger Bauvorlagen notwendig. So benötigt es z. B. in Nordrhein-Westfalen lediglich eine einfache Ausführung des Lageplanes, die Bauzeichnungen, die Berechnungen zum Ausmaß der baulichen Nutzung, baustatistische Erhebungsbögen, rechnerische Nachweise über die höchste Fußbodenhöhe sowie die Erklärung des Entwurfverfassers, dass das Bauwerk den Anforderungen des Brandschutzes entspricht. Also ist auch dieses Verfahren, keineswegs ohne Bauvorlagen zu durchschreiten.