Baugenehmigungsgebühren

Baugenehmigungsgebühren Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBaugenehmigungsgebühren

Die Baubehörde erhebt für die Erteilung von Baugenehmigungen eine Baugenehmigungsgebühr. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Gesetzen zu den Verwaltungskosten der einzelnen Länder, in denen sich die zuständige Bauaufsichtsbehörde befindet und muss vom Bauherren oder von der Bauherrin dort entrichtet werden. Durchschnittlich müssen 25 Promille der gesamten Baukosten als Baugenehmigungsgebühr veranschlagt werden.