Baubeginn

Baubeginn Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBaubeginn

Wurde eine Baugenehmigung erteilt, steht dem eigentlichen Baubeginn nur noch die Meldung an die Baubehörde im Wege. Mit einer Baubeginn-Anzeige, die den genauen Termin des Baubeginns sowie der ausführenden Rohbau-Firma beinhaltet, sind bis zu diesem Termin auch eventuell fehlende Bauvorlagen wie Wärmeschutznachweise gemäß der Wärmeschutzverordnung und Statikberechnungen bei der Baubehörde vorzulegen.