Bauanzeige

Bauanzeige Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBauanzeige

Eine Bauanzeige ist für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren bzw. ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ausreichend, um eine Baugenehmigung zu erlangen. Der aufwendigere Bauantrag entfällt für den Bauherrn oder die Bauherrin, sofern die Baubehörde keinen Widerspruch innerhalb einer festgesetzten Frist einlegt (gemäß örtlicher Bauvorschriften und Landesbauordnung). In der Regel enthält eine Bauanzeige ausschließlich die brandschutztechnischen und planungsrechtlichen Bauvorlagen.