Autostellplatz

Autostellplatz Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAutostellplatz

Die Bauordnungen der Länder schreiben vor, dass bei einem neu erbauten Gebäude pro Büro- oder Wohneinheit auf dem eigenen Grund eine Mindestanzahl Autostellplätze gebaut werden müssen. Meist wird eine Regelung von 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit vorgegeben, was dazu dienen soll, dass auch für Besucher eine Parkmöglichkeit geschaffen wird. Ob der Besitzer einen Führerschein vorweisen kann oder nicht, spielt dabei keine Rolle.