Außenwand

Aussenwand Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAußenwand

Grundsätzlich werden alle tragenden oder nicht tragenden Wände, die als Außenbegrenzung eines Baus anzusehen sind, als Außenwände bezeichnet. Diese können ein-, zwei- oder mehrschalig errichtet werden. Zweischalige Konstruktionen teilen sich in die äußere Schale, auch Vorsatzschale genannt, und der inneren Schale. Zwischen diese beiden Schalen kann eine Kerndämmung eingelegt werden. Außenwände können sowohl mit oder ohne Bekleidung durch eine Fassadenbekleidung oder Vorhangfassade geschützt werden. Schließlich müssen Außenwände vielfältige Anforderungen wie Standsicherheit, Sonnenschutz, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Regenschutz, Verschmutzungsschutz, Einbruchsschutz, Feuchtigkeitsschutz und Korrosionsschutz erfüllen. Zudem dienen Außenwände nicht zuletzt auch der architektonischen Gestaltung und müssen ebenfalls in Sachen Wirtschaftlichkeit gewissen Ansprüchen genügen. Beispielsweise reflektieren helle Außenwände Sonnenstrahlen in größerem Maß als dunkle. Eine Außendämmung verhindert zudem größere Temperaturschwankungen und trägt damit wesentlich zur Heizenergiereduzierung bei. Auf der Wetterseite liegende Außenwände müssen besonders gegen Witterungseinflüsse abgesichert werden, wobei die Diffusionsfähigkeit der Wand jedoch nicht beeinträchtigt werden darf.