Außenbereich

Außenbereich Gemeinde Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAußenbereich

Der Teil eines Gemeindegebietes, der weder innerhalb bebauter Ortsteile noch im Geltungsbereiche eines Bebauungsplans liegt, wird als Außenbereich bezeichnet. Hier darf gemäß § 35 des Baugesetzbuches nur in besonderen Fällen eine Bebauung erfolgen.