Auflassung

Auflassung Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAuflassung

Als Auflassung wird die Einigung über die Umschreibung eines Grundstückes auf den Namen eines neuen Besitzers, die zwischen dem Grundstücksverkäufer und dem Käufer vereinbart wird, genannt. Zur Sicherheit sollte das Grundstück vorab vermessen werden und die Auflassung entsprechend notariell festgeschrieben werden. Der eigentliche Kauf ist erst vollzogen, wenn der neue Besitzer namentlich im Grundbuch geführt wird. Bis dahin kann eine notarielle Auflassungsvormerkung im Grundbuch dafür sorgen, dass der Verkäufer keine für den Käufer nachteiligen Eintragungen machen lassen kann. Entsprechend kann auch kein anderer Interessent mehr als Besitzer eingetragen werden.