Architektenhonorar

Architektenhonorar Architekt Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderArchitektenhonorar

Der Architekt oder die Architektin erhält wie jeder arbeitende Mensch für seine Leistungen eine Vergütung. Die Leistungen wie Bauplanzeichnung, Konstruktionsberechnungen, Baustellenkoordination und Bauabnahme, die erbracht werden, werden hier gemäß der “Verordnung über Leistungen der Architekten und der Ingenieure” abgerechnet. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) liefert die Verhandlungsbasis für eine Berechnung der einzelnen Leistungspositionen. Das gesamte Honorar wird über den Architekten oder Werkvertrag festgelegt. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Komplexität der Bauaufgabe, die über verschiedene Zonen eingeteilt wird, und nach der Höhe der anrechenbaren Kosten. Im Regelfall beträgt das Gesamthonorar eines Architekten bei einer Vollbeauftragung zirka zehn Prozent der Gebäudekosten.