Abfallgruppen
In Anhang I des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) werden Abfälle näher kategorisiert. Es wird unterschieden zwischen:
- Verbrauchs- oder Produktionsrückständen, sofern sie nicht zu den anderen Abfallgruppen gerechnet werden können
- Produkte, die nicht den Normen entsprechen
- Produkte, deren Verfallsdatum überschritten wurde
- Verlorene, unabsichtlich ausgebrachte oder von sonstigen Zwischenfällen betroffene Produkte einschließlich sämtlicher Anlageteile und Stoffe, die in diesen Fällen kontaminiert worden sein können
- Stoffe, die bei absichtlichen Tätigkeiten kontaminiert oder verschmutzt wurden wie Verpackungsmaterial, Reinigungsrückstände oder Behälter
- Elemente, die nicht wieder verwendbar sind wie Katalysatoren oder verbrauchte Batterien
- Aufgrund von Kontaminierung nicht mehr verwendbare Stoffe wie Lösungsmittel, Säuren oder Härtesalze
- Rückstände aus industrieller Fertigung wie Destillationsrückstände oder Schlacken
- Rückstände, die bei Verfahren zur Verunreinigungsbekämpfung anfallen, wie Luftfilterrückstände, Gaswaschschlamm oder verbrauchte Filter
- Bei spanender, maschineller Formung anfallende Rückstände wie Fräsespäne oder Drehspäne
- Anfallende Rückstände bei der Aufbereitung oder Förderung von Rohstoffen wie im Bergbau oder bei der Erdölförderung
- Kontaminierte Stoffe wie beispielsweise Öl, welches mit PCB verschmutzt ist
- Produkte und Stoffe aller Art, deren Anwendung gesetzlich untersagt ist
- Nicht mehr verwendete Produkte aus Haushalt, Landwirtschaft, Verkaufsstellen, Werkstätten oder Büros
- Kontaminierte Produkte und Stoffe, die bei der Bodensanierung anfallen
- Produkte oder Stoffe aller Art, die keiner der anderen erwähnten Gruppen zugeordnet werden können