Abfallgruppen

Abfallgruppen Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderIn Anhang I des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) werden Abfälle näher kategorisiert. Es wird unterschieden zwischen:

  • Verbrauchs- oder Produktionsrückständen, sofern sie nicht zu den anderen Abfallgruppen gerechnet werden können
  • Produkte, die nicht den Normen entsprechen
  • Produkte, deren Verfallsdatum überschritten wurde
  • Verlorene, unabsichtlich ausgebrachte oder von sonstigen Zwischenfällen betroffene Produkte einschließlich sämtlicher Anlageteile und Stoffe, die in diesen Fällen kontaminiert worden sein können
  • Stoffe, die bei absichtlichen Tätigkeiten kontaminiert oder verschmutzt wurden wie Verpackungsmaterial, Reinigungsrückstände oder Behälter
  • Elemente, die nicht wieder verwendbar sind wie Katalysatoren oder verbrauchte Batterien
  • Aufgrund von Kontaminierung nicht mehr verwendbare Stoffe wie Lösungsmittel, Säuren oder Härtesalze
  • Rückstände aus industrieller Fertigung wie Destillationsrückstände oder Schlacken
  • Rückstände, die bei Verfahren zur Verunreinigungsbekämpfung anfallen, wie Luftfilterrückstände, Gaswaschschlamm oder verbrauchte Filter
  • Bei spanender, maschineller Formung anfallende Rückstände wie Fräsespäne oder Drehspäne
  • Anfallende Rückstände bei der Aufbereitung oder Förderung von Rohstoffen wie im Bergbau oder bei der Erdölförderung
  • Kontaminierte Stoffe wie beispielsweise Öl, welches mit PCB verschmutzt ist
  • Produkte und Stoffe aller Art, deren Anwendung gesetzlich untersagt ist
  • Nicht mehr verwendete Produkte aus Haushalt, Landwirtschaft, Verkaufsstellen, Werkstätten oder Büros
  • Kontaminierte Produkte und Stoffe, die bei der Bodensanierung anfallen
  • Produkte oder Stoffe aller Art, die keiner der anderen erwähnten Gruppen zugeordnet werden können