Abfallentsorgung

Abfallentsorgung Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderSeit dem 01.6.2005 gilt die Deponieverordnung, nach der nicht vorbehandelte Abfälle auf Deponien nicht mehr abgelagert werden dürfen. Am 01.12.2011 sowie am 14.11.2011 wurde die Deponieverordnung aufgrund von EU-Richtlinien ergänzt. Die globale Belastung durch Quecksilber und dessen Verbindungen sollten durch diese Richtlinien vermeiden bzw. reduziert werden. Methanemissionen müssen im Interesse des Klimaschutzes auf Deponien vermieden werden. Entsprechend müssen Siedlungsabfälle und Abfälle mit biologisch abbaubaren Elementen bearbeitet werden, um die Einhaltung der Zuordnungskriterien für die Ablagerung in mechanisch-biologischen oder thermischen Abfallbehandlungsverfahren einzuhalten. In Deutschland ist für den Vollzug entsprechender Umweltgesetze das Umweltbundesamt in Dessau zuständig.

Auf Deponien landen nicht alle Abfälle. Beispielsweise trifft dies auf Wertstoffe zu. Diese werden in speziell eingerichteten Wertstoffhöfen gesammelt. Dorthin gelangen vor allem recyclebare Wertstoffe. Bei der Abfallentsorgung wird zwischen dem Bringsystem und dem Holsystem unterschieden. Beim Holsystem ist der Abfallerzeuger gefordert, innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder zu einem bestimmten Zeitpunkt die Abfallstoffe auf öffentlichen Flächen in speziellen Sammelbehältern zur Abholung bereit zu stellen. Alternativ stehen Sammelbehälter auf speziellen Flächen zur Verfügung, zu denen der Abfall gebracht werden und eingefüllt werden kann. Diese Sammelbehälter werden später mittels Heckladern zum Abtransport umgefüllt. Beim Bringsystem werden die Abfälle vom Abfallerzeuger zu den entsprechenden Sammelstellen gebracht.