Abdingbarkeit

Abdingbarkeit

Abdingbarkeit

Als Abdingbarkeit wird die Möglichkeit, einer vertraglichen Absprache zum Ausschluss der Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften, bezeichnet.

Die Rechtsvorschriften werden in zwingende, unabdingbare und nicht zwingende, abdingbare unterteilt. Von dispositivem Recht wird bei der letzteren Gruppe gesprochen. Zivilrechtliche Normen werden grundsätzlich als abdingbar angesehen, um den so genannten Grundsatz der Privatautonomie zu wahren. Jedoch sind viele Ausnahmen die Regel.

Der Zweck ist in der Regel darin zu sehen, im Sachenrecht die Rechtslage zu sichern oder im Arbeits-, Miet- und Verbraucherrecht die wirtschaftlich schwächeren Vertragspartner zu schützen. Viele Mieterschutzvorschriften des BGB sind somit ausdrücklich als zwingend anzusehen.

Vom Gesetzgeber ist allerdings nicht immer eine ausdrückliche Regelung für die Unabdingbarkeit einer Vorschrift geregelt. Die Auslegung muss teilweise vor Gericht ermittelt werden. Bei Gesetzen wird die Unabdingbarkeit häufig angenommen, wenn bei Verträgen der wirtschaftlich schwächere Partner geschützt werden soll.

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