Abbruchswert

Abbruchswert Abbruch Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAbbruchswert

Beim Verkauf von wirtschaftlich nicht mehr nutzbaren, bebauten Grundstücken ergibt sich die Frage des erzielbaren Preises. Dabei spricht man vom Abbruchswert. Der Abbruch verursacht naturgemäß Kosten, die vom Grundstückswert, der sich ergäbe, wenn das Grundstück unbebaut wäre, abgezogen wird.

Nicht nur die reinen Abbruchkosten zählen zu den Freilegungskosten, sondern gegebenenfalls die Kosten der Dekontaminierung von kontaminierten Böden und Gebäuden, etwaige Gutachterkosten, die aus gegebenem Anlass angefertigt werden müssen und die Entsorgungskosten gehören dazu. Im so genannten Liquidationsverfahren wird der Abbruchswert explizit ermittelt.