Abbruchbetriebe

Abbruchbetrieb Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAbbruchbetriebe

Rückbau- oder Abbruchbetriebe stellen Unternehmen dar, die sich im speziellen mit dem Abbruch von Bauwerken beschäftigen. In der Regel verfügen Abbruchbetriebe über einen differenzierten Maschinenpark.

Heute bedeutet Abbruch nicht mehr nur die Abbruchmaterialbeseitigung auf Schutthalden, sondern umfasst auch Wiederverwertung und Recycling der anfallenden Materialien aus Gebäudeabbrüchen. An so genannten örtlichen Güterbörsen werden diese Materialien verwertet. Von den Abbruchbetrieben muss die Abfallentsorgung in einem besonderen Verfahren nachgewiesen werden. Die „Verordnung über die Nachweisführung von Abfällen“ bildet hier die Rechtsgrundlage.

Ein Abbruch ist immer mit Risiken wie Schadstoffaustritten oder Unfällen für die Mitarbeiter verbunden. Daher sind Betriebshaftpflichtversicherungen vorgeschrieben. Der Abbruch von baulichen Anlagen kann bauplanungsrechtlich auf der Grundlage des Baugesetzbuchs angeordnet werden, sofern ein Bauwerk nicht den Festlegungen des offiziellen Bebauungsplans entspricht. Mit dem Abbruch ist dann auch die Entsiegelung des bis dahin überbauten Bodens verbunden.

Auch in den Bauordnungen der Bundesländer wird der Abbruch baulicher Anlagen geregelt. Unterschieden wird zwischen genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Abbrüchen. In der Regel bedarf ein Abbruch baulicher Anlagen nach dem Bauordnungsrecht jedoch einer Genehmigung, wobei es allerdings zahlreiche Ausnahmen gibt.