Abbruchanordnung

Abbruchanordnung Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAbbruchanordnung

Die Bauaufsichtsbehörde kann den Abbruch baulicher Anlagen anordnen, wenn diese gegen geltendes Baurecht verstoßen. Ein formeller Verstoß liegt immer dann vor, wenn eine Genehmigung unwirksam geworden ist, sei es durch Aufhebung oder Fristablauf, wenn eine Bauanzeige nicht erstattet wurde oder eine erforderliche Baugenehmigung nicht erteilt wurde. Schwerer wiegen materielle Verstöße in Fällen, in denen von vorneherein eine Genehmigungsunfähigkeit klar ersichtlich ist. Allerdings ist eine Abbruchanordnung oder Abbruchverfügung immer eine Ermessensentscheidung, die auch die Verhältnisse der Betroffenen zu berücksichtigen hat. Ein Abbruchgebot ist bei einer Illegalität nur als äußerstes Mittel anzusehen.