Abbruch

Abbruch

Abbruch Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderMit dem Begriff Abbruch (auch Abriss oder Rückbau) wird im Bauwesen die komplette oder teilweise Entsorgung und Zerstörung von Bauwerken bezeichnet. Ein solcher Abbruch von Gebäuden bedarf grundsätzlich einer bauamtlichen Genehmigung, die von der Bauaufsichtsbehörde erteilt werden muss. Eine solche Genehmigung kann auch für einen Teilabbruch innerhalb des Gebäudes benötigt werden, sofern der Abbruch tragende oder brandschutzrelevante Bauteile betrifft. Ein Abbruch kann bauaufsichtsbehördlich angeordnet werden, wenn ein Gebäude aufgrund seiner Bauffälligkeit eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt oder entgegen der Bestimmungen der Bauordnung errichtet wurde. Als Abbruchverfahren dienen das Abtragen, Einreißen, Demontieren oder kontrollierte Sprengungen.