Abbauland
Abbauland
Gemäß §43 Bewertungsgesetz handelt es sich bei Abbauland um unbebaute Flächen, die durch den Abbau von im Boden eingelagerten Wertstoffen nutzbar gemacht werden sollen. Meist handelt es sich bei den Wertstoffen um Kies, Gestein, Sand, Lehm oder Torf, die in unterirdischen oder offenen Sandgruben, Schottergruben oder Steinbrüchen abgebaut werden.
Für unbebautes Abbauland erfolgt die Wertermittlung durch einen Immobiliensachverständigen nach dem Ertragswertverfahren. Dabei wird der Immobiliengutachter den jeweiligen Einzelertragswert zum Gegenstand des Verfahrens machen. Betriebsflächen werden in der Bodennutzungsstatistik des Statistischen Bundesamtes als Abbauland ausgewiesen. In der Regel betragen die Abbauflächen zirka 0,7 Prozent der Gesamtfläche innerhalb des jeweiligen Baugebietbereiches.