Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR)

Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR)

Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR)

Genau wie bei Immobilien oder Grundstücken gibt es auch bei der Ermittlung des Wertes von Wald Vorgaben, die durch die Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) geregelt sind. Bevor man sich diese Vorgaben jedoch genauer betrachtet, muss man sich mit der Definition des Begriffes „Wald“ auseinandersetzen. Der Gesetzgeber schreibt genau vor, wann man von einem Wald spricht und wann nicht. Ganz allgemein heißt es, dass alle mit Forstpflanzen bestockte Grundflächen als Wald zu bezeichnen sind. Hinzu kommen kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Lichtungen, Waldwiesen und Wildäsungsplätze. Grundstücke, auf denen ein paar Bäume gepflanzt wurden, fallen dagegen nicht unter den Begriff Wald. Parkanlagen, bestockte Baulandflächen oder Baumschulen gelten ebenfalls nicht als Wald.

Kernpunkt der Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) ist die Ermittlung des Verkehrswertes für einen Wald. Dabei werden sowohl der Zustand des Bodens als auch der Baumbestand als Grundlage genommen. Ganz allgemein gilt für den Verkehrswert, dass es sich dabei um den Preis handelt, der am Stichtag nach rechtlichen Gegebenheiten für den Wald erzielt werden könnte. Diesen Preis zu ermitteln, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, denn zahlreiche Faktoren müssen berücksichtigt werden. Der Sachverständige, der die Ermittlung durchführt, muss beispielsweise die Lage des Waldes berücksichtigen. Befindet er sich in der Nähe von Siedlungs- oder Ballungsgebieten, ergeben sich andere Werte als bei der Nähe zu einem Erholungsgebiet. Die Größe der Waldfläche, der Baumbestand und andere Umstände beeinflussen den Verkehrswert ebenfalls. Man spricht von Dienstbarkeiten, besonderen Erholungsfunktionen des Waldes und von anderen rechtlichen Gegebenheiten.

Auch an das Gutachten selbst stellen die Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) hohe Anforderungen. Eine genau festgelegte Gliederung ist ebenso selbstverständlich wie die Erbringung zahlreicher Nachweise über den Eigentümer oder die Fläche des Waldes. Die Verkehrslage, das Klima, Gefahren durch witterungsbedingte Einflüsse oder der Wildbestand müssen berücksichtigt werden. Und auch potentielle Gefahren durch Insektenbestand müssen in das Gutachten einfließen.