Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht

Mit dem Vorkaufsrecht erhält eine bestimmte Person das Recht, Immobilien/Grundstücke vor anderen Interessenten zu erwerben. Grundlage des Vorkaufrechts ist ein eigenständiger Kaufvertrag zwischen dem Berechtigten und dem Verkäufer, der notariell beglaubigt ist und ein Rücktrittsrecht sichert. Unterschieden werden dringliches, schuldrechtliches und gesetzliches Vorkaufsrecht. § 24 Baugesetzbuch (BauGB) enthält die Regelungen fürs gesetzliche Vorkaufsrecht von Kommunen, Gemeinden, etc., also Gebietskörperschaften.