Verhaltenskodex*

Als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken**, für Mieten und Pachte**, fühlen wir uns den Verhaltensregeln, die durch die Muster – Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben wird, verpflichtet.

Unsere Gutachten stehen unter der Prämisse einer
• weisungsfreien
• unabhängigen
• gewissenhaften und
• unparteiischen Aufgabenerfüllung im Sinne des § 8 SVO.

Die Pflichten der Sachverständigen sind demnach im Wesentlichen:

Persönliche Aufgabenerfüllung:

Unsere Immobiliensachverständigen erstatten Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten detailliert kenntlich gemacht (§11 SVO).

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht:

Über unsere Leistungen führen die Sachverständigen entsprechende Aufzeichnungen und bewahren diese, neben einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO)

Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung:

Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Alle
Immobiliengutachter verfügen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).

Schweigepflicht:

Kenntnisse, die die Immobilien-Gutachter während ihrer Tätigkeit erlangen, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung der Interessen des jeweiligen Sachverständigen oder Interessen Dritter. (§ 15 SVO).

Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch:

Das Wissen und die Erfahrungen der Immobilien-Sachverständigen müssen regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden. Diesbezüglich besitzen die regelmäßige Fortbildung und der Erfahrungsaustausch oberste Priorität. (§ 16 SVO).
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* Dienstleistungs-Informationspflicht-Verordnung, § 2 und § 3 (DL-InfoV auf Basis 2006/123/EG)
** Beruf im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen,… die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und,… die Kammer der er angehört.
Berufsbezeichnung:
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Mieten und Pachten
Staat: Deutschland
Kammer: Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, Am Sande 1, 21335 Lüneburg, http://www.ihk-lueneburg.de
Sachverständigenordnung: http://www.ihk-lueneburg.de/linkableblob/832948/data/IHK_Sachverstaendigenordnung-data.pdf
Berufshaftpflichtversicherung: Gesellschaft: VICTORIA-Versicherungen, Überseering 32, 22297 Hamburg, Versicherungsschutz besteht für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten