Künftige Gemeinbedarfsflächen

Künftige Gemeinbedarfsflächen Beschaffen für die öffentliche Nutzung von der Allgemeinheit, sind künftige Gemeinbedarfsflächen auch jene Grundstücke, die künftig auch zu Landesverteidigungszwecken genutzt werden sollen. Maßgeblich wird der Wert solcher künftigen Gemeinbedarfsflächen durch die entschädigungsrechtlichen Vorschriften bestimmt. Anwendung finden bei der...

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