Haftung von Sachverständigen (Privatgutachter)

Haftung von Sachverständigen (Privatgutachter) Als Privatgutachter umfasst die Sachverständigenhaftung eine Verschuldens- (Culpa in contrahendo; auch bei Vertragsabschlüssen), Unmöglichkeits-, Sachmangel-, Rechtsmangelhaftung, Haftung bei Verzug sowie Aufwendungsersatz und Honoraranspruch. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist hierzulande seit 2002 gültig.

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