LBO-Begriffe

LBO-Begriffe Die LBO (Landesbauordnung) enthält unter anderem folgende Begriffe: Bauart: Die Zusammenfügung von Bauprodukten zu baulichen Anlagen / Bauwerken. Bauprodukte: Dauerhaftes Einbauen in Bauwerke (beispielsweise: Baustoffe/-teile, (vorgefertigte) Anlagen) Vollgeschoss: Ragt zwischen 1,20 bis 1,60 Meter über die Geländeoberfläche hinaus. Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) bis...

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