Abstände Im Baurecht ist von Abständen die Rede, wenn es um Grenzen geht. Dabei handelt es sich um die Grenzabstände zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen. Diese Grenzen werden definiert über Abstandsflächen.
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Abstände Im Baurecht ist von Abständen die Rede, wenn es um Grenzen geht. Dabei handelt es sich um die Grenzabstände zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen. Diese Grenzen werden definiert über Abstandsflächen.
Oberirdisches Geschoss Das oberirdische Geschoss eignet sich laut Baurecht als Aufenthaltsraum und seine oberste Kante ragt im Mittel ab 1,40 m über die Geländeoberfläche hinaus.