Reallasten

Reallasten Das BGB definiert in § 1105 den Begriff “Reallasten”. Reallasten sind dingliche Belastungen auf Grundstücken, die sich aus wiederkehrenden Leistungen ergeben und an einen Berechtigten entrichtet werden müssen. Dabei können Reallasten sowohl zeitlich begrenzt als auch unbefristet ausfallen. Die...

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