Hypothek

 

Hypothek

Um Darlehen für Grundstücke oder Immobilien zu sichern, werden selbige mit einer Hypothek (ein Grundpfandrecht) belastet; Grundstücke/Immobilien haften also als Hypothek für den Hypothekenbetrag. Gläubiger einer Hypothek sind zumeist Kreditinstitute; Hypotheken sind an die Forderungen der Gläubiger gebunden. Als Belastung im Grundbuch unter Abteilung III eingetragen, können Schuldner die Hypothek im Grundbuch nach der Begleichung der Forderung löschen lassen oder dafür verwenden, schnell und kostengünstig auf eine Sicherheit zurückgreifen zu können, falls weiterer Kreditbedarf besteht.

Beim Hypothekendarlehen spricht man auch vom Annuitätendarlehen, weil die Rückzahlung in stets gleichbleibenden Raten, sogenannten Annuitäten, erfolgt. Diese Raten setzen sich aus Tilgungs- und Zinsanteilen zusammen. Im Laufe der Jahre der Rückzahlung wird der absolute Zinsbetrag durch diese Art der Rückzahlung reduziert, die ersparten Zinsen dem Tilgungsanteil zugeschlagen und damit der Tilgungsbetrag progressiv erhöht. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Festhypothek, bei der die Tilgung am Laufzeitende in einer Summe erfolgt, während die Zinsen vom Kreditnehmer während der Laufzeit an den Darlehensgeber gezahlt werden.