Honorar / Kosten

Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. Binder

Honorar / Kosten

Honorar Kosten Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. Binder

Hier finden Sie einige Informationen zu den Kosten und Preisen von Gutachten:

Die Frage ist nicht, was es kostet, sondern was es wert ist:

Es gibt kaum etwas auf der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und ein wenig billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist auch unklug, zuwenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zuwenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Wenn Sie dies tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres mehr zu bezahlen.

John Ruskin
engl. Sozialforscher
(1819-1900)

Unser Sachverständigenbüro rechnet bei GERICHTSGUTACHTEN wie folgt:

Abrechnung erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz). Auch bei Beauftragung durch nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gerichten wird nach der JVEG abgerechnet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir bei Beauftragung durch ausländische Gerichte nur gegen Vorkasse arbeiten. Die Gutachten werden somit erst nach Zahlungseingang versendet.

Das JVEG finden Sie unten auf dieser Seite.

Unser Sachverständigenbüro rechnet bei PRIVATGUTACHTEN wie folgt:

Vorbemerkung: Da wir bundesweit Gutachten erstellen und mit einem bundesweiten Netzwerk an Sachverständigen zusammenarbeiten, erheben wir bundesweit keine Fahrtkostenauslagen. Bei nahezu 100% aller Privataufträgen vereinbaren wir, nach Konkretisierung des Auftrages, ein Pauschalhonorar auf der Grundlage der Honorartabelle. Wir sind der Meinung, dieses ist die fairste Vorgehensweise, so wissen Sie, was Sie bezahlen müssen, wir, was wir erhalten. Im Kern könnte man/frau zur Honorartabelle sagen, je höher wir schätzen, umso mehr hätten wir verdient. Diese Vorgehensweise erscheint uns jedoch unlogisch, da ja der Verkehrswert (unparteiisch, unabhängig, neutral, objektiv und ohne persönliches Interesse) ermittelt werden soll und nicht das Honorar durch eine hohe Bewertung erhöht werden soll. Also Vorsicht bei Angeboten rein nach Honorartabellen, nach Stunden (dann kann sich der/die Sachverständige ja Zeit lassen), Grundhonorar zzgl. Prozent oder Promilleangaben, (so arbeiten im Übrigen recht häufig die Gutachterausschüsse), denn da wissen Sie ja nie was Sie später zahlen sollen/müssen/müssten.

Musterordnungen und Mustersatzungen finden Sie unten.

Das Honorar für die Verkehrswert – Gutachtenerstellung erfolgt auf Basis der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger).

Bei Verkehrswerten von Wohnimmobilien unter 150.000 Euro erheben wir ein Pauschalhonorar (je Objekt) von 1.500,00 Euro zzgl. MwSt. und Auslagen. Die Anforderungen von behördlichen Unterlagen, etc. werden hierbei direkt durch den Auftraggeber getätigt oder werden 1 zu 1 an den Auftraggeber zur Begleichung weitergereicht, beachten Sie bitte, dass bereits eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bis zu 100 Euro kosten kann. Bei Zugewinnausgleichsberechnungen mit zwei Bewertungsstichtagen rechnen Sie ca. mit dem 1,5 fachen der o.g. Honorare. Für Gutachten als Nachweis eines niedrigeren Wertes nach § 198 BewG zur Vorlage beim Finanzamt erheben wir ein Mindesthonorar von 1.800,00 Euro zzgl. MwSt. und Auslagen.

Spezial- und Gewerbeimmobilien werden von uns nur nach vorheriger Pauschalhonorarvereinbarung erstellt. Um auch hier eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, dass es bei der Datenermittlung und Bewertung teilweise erhebliche Unterschiede zu Wohnobjekten gibt.  Bei gewerblichen Verkehrswerten unter 1.000.000 Euro erheben wir ein Pauschalhonorar von 5.000 bis 5.500 Euro zzgl. MwSt. und Auslagen, je nachdem, welche Unterlagen und Daten uns zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Bewertung von Auslandsimmobilien rechnen Sie etwa mit dem 1,5-fachen der o.g. Werte für die Verkehrswertermittlung, somit für Wohnimmobilien ein Minimumhonorar von 2.250,00 Euro, für Spezial- und Gewerbeobjekte min. 7.500,00 bis 8.250,00 Euro, Bedingungen jeweils wie oben. Zusätzlich berechnen wir bei Auslandsimmobilien Fahrtkostenauslagen ab der nächstgelegenen „Bundesdeutschen Grenze“ und/oder Flug-, Fähr-, Maut- und Mietwagenkostenauslagen. Bei mehrtägigen Aufenthalten werden zusätzlich Übernachtungskosten für min. 2 Personen, je nach Verfügbarkeit etwa mittlere Kategorie, in den osteuropäischen Ländern mindestens mit Hotelgaragenstellplatz, in Rechnung gestellt.

Mietwertermittlungen beginnen bei Einzelobjekten bei 2.500,00 Euro zzgl. MwSt. und Auslagen.

Sammelgutachten für Mietwertermittlungen bieten wir an, wenn sich mehrere Wohnungen in einem Gebäude befinden.

Bitte beachten:

Je nach Schwierigkeitsgrad können sich diese o.g. Honorare deutlich erhöhen, ein Angebot kann daher erst nach weiteren Informationen zur Aufgabenstellung abgegeben werden.

Zahlungsvereinbarungen:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Privatgutachten nur gegen Zahlungseingang des vereinbarten Honorars oder per Nachnahme versenden. Wer als Sachverständiger schon für Banken, große Firmen und Unternehmen gearbeitet hat, kann nachvollziehen, das oftmals gesagt wird: „Wieso Vorkasse, wir sind die Bank XY, die Firma XY, das Unternehmen XY, trauen Sie uns nicht…“ Sie müssen aber auch uns Sachverständige verstehen, zumindest wenn wir sagen, selbst die bundeseigenen Banken (wie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)) haben mit renommierten Banken zusammengearbeitet und dennoch viel (Steuer-) Geld angelegt (bzw. verschwendet). Wer würde denn heute noch für die Lehmann Brothers Bank arbeiten;-). Diese Zahlungsvereinbarung gilt auch für alle Gemeinschafts- und/oder Kooperationsgeschäfte und Gutachten im Auftrage von (Kooperations-) Gesellschaften, soweit nicht vorab etwas anderes vereinbart worden sein sollte. Alle weiteren Tätigkeiten werden auf Stundenbasis mit einem Stundensatz von 150,00 Euro in Anlehnung an das JVEG abgerechnet.

Die Honorare für die Erstellung von Immobilienwertgutachten sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI (Erläuterung, Download siehe unten), i.d.F. der Bek. vom 4.3.1991, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 10.11.2001) Teil IV § 34 festgelegt. Die Vorschriften sind in der geltenden Fassung ersatzlos fortgefallen und sollen nur einen Hinweis auf den früheren Rechtsstand geben.

Hier finden Sie die Honorartafel des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) als PDF:

Honorartafel BDGS

Hier finden Sie die Honorartafel nach § 34 der HOAI i.o.g.F. als PDF:

HOAI

Hier finden Sie die Richtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter, sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.:

BVS-Richtlinie_zur_Berechnung_von_Honoraren_für_Wertermittlungen

Weitere Gebührenordnungen sind die der Länder oder Städte, hier z.B. für die Stadt Stuttgart:

Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart-2010

Anders die Übersicht über die Gebühren und Preise des Gutachterausschusses in Hamburg:

GGA-Gebühren-Preise-Hamburg-2012

Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen:

JVEG

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