Haftung von Sachverständigen (Privatgutachter)

Haftung von Sachverständigen (Privatgutachter)

Als Privatgutachter umfasst die Sachverständigenhaftung eine Verschuldens- (Culpa in contrahendo; auch bei Vertragsabschlüssen), Unmöglichkeits-, Sachmangel-, Rechtsmangelhaftung, Haftung bei Verzug sowie Aufwendungsersatz und Honoraranspruch. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist hierzulande seit 2002 gültig.