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	<title>Bernd A. Binder</title>
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	<description>Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung</description>
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		<title>Gutachterausschuss</title>
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		<pubDate>Thu, 23 May 2013 06:43:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Buchau</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachbegriffe aus dem Immobilienbereich]]></category>
		<category><![CDATA[Als Mitglieder]]></category>
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		<category><![CDATA[Baugesetzbuch]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrswerten]]></category>
<category>Baugesetzbuch</category><category>Grundstücksmarktberichten</category><category>Gutachter</category><category>Gutachterausschuss</category><category>Liegenschaftszinsen</category><category>Verkehrswerten</category>
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		<description><![CDATA[Gutachterausschuss Auf Gemeinde- bzw. Landkreisebene m&#252;ssen laut Baugesetzbuch Gutachteraussch&#252;sse gegr&#252;ndet werden. Als Mitglieder des Gutachterausschusses sind ein Vorsitzender, ein finanzbeh&#246;rdlicher Angestellter, der f&#252;r die Bodenrichtwerte zust&#228;ndig ist, sowie einige ehrenamtliche Gutachter zugelassen. Der Gutachterausschuss besch&#228;ftigt sich mit der Ermittlung von Verkehrswerten, die aus den Vorgaben des Baugesetzbuches resultieren, aber auch nach Weisung von Privatpersonen und [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<h4>Gutachterausschuss</h4>
<p>Auf Gemeinde- bzw. Landkreisebene m&uuml;ssen laut <strong>Baugesetzbuch Gutachteraussch&uuml;sse </strong>gegr&uuml;ndet werden. Als Mitglieder des <strong>Gutachterausschusses </strong>sind ein Vorsitzender, ein finanzbeh&ouml;rdlicher Angestellter, der f&uuml;r die Bodenrichtwerte zust&auml;ndig ist, sowie einige ehrenamtliche <strong>Gutachter </strong>zugelassen. Der <strong>Gutachterausschuss </strong>besch&auml;ftigt sich mit der Ermittlung von <strong>Verkehrswerten</strong>, die aus den Vorgaben des <strong>Baugesetzbuches </strong>resultieren, aber auch nach Weisung von Privatpersonen und Gerichten. Dar&uuml;ber hinaus ist die Erstellung von <strong>Grundst&uuml;cksmarktberichten </strong>und die Ermittlung der <strong>Liegenschaftszinsen </strong>Aufgabe des <strong>Gutachterausschusses</strong>.</p>
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		<title>Zwangsverwalter</title>
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		<pubDate>Wed, 22 May 2013 08:09:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Buchau</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachbegriffe aus dem Immobilienbereich]]></category>
		<category><![CDATA[Als Grundvoraussetzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsversteigerung]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsverwalter]]></category>
<category>Amtsgericht</category><category>Zwangsversteigerung</category><category>Zwangsverwalter</category>
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		<description><![CDATA[Zwangsverwalter Eine nat&#252;rliche Person, die vom Amtsgericht dazu bestellt wurde, eine zur Zwangsversteigerung anstehende Sache zu verwalten, nennt man Zwangsverwalter. Dieser &#252;bernimmt die Verwaltung der Gewinne, Einnahmen und Erl&#246;se aus der zur Zwangsversteigerung anstehenden Sache und begleicht aus diesen laufende Rechnungen und Kosten sowie die Forderungen von Gl&#228;ubigern. Einzig das Amtsgericht ist berechtigt einen solchen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<h4>Zwangsverwalter</h4>
<p>Eine nat&uuml;rliche Person, die vom <strong>Amtsgericht </strong>dazu bestellt wurde, eine zur <strong>Zwangsversteigerung</strong> anstehende Sache zu verwalten, nennt man <strong>Zwangsverwalter</strong>. Dieser &uuml;bernimmt die Verwaltung der Gewinne, Einnahmen und Erl&ouml;se aus der zur <strong>Zwangsversteigerung </strong>anstehenden Sache und begleicht aus diesen laufende Rechnungen und Kosten sowie die Forderungen von Gl&auml;ubigern. Einzig das <strong>Amtsgericht </strong>ist berechtigt einen solchen <strong>Zwangsverwalter </strong>zu benennen und auch nur diesem gegen&uuml;ber ist der <strong>Zwangsverwalter</strong> weisungsgebunden. Als Grundvoraussetzungen muss der <strong>Zwangsverwalter</strong> eine entsprechende gesch&auml;ftskundige Qualifikation und eine f&uuml;r die Verwaltung der zwangszuversteigernden Sache geeignete B&uuml;roausstattung mitbringen.&nbsp;</p>
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		<title>Eigenleistung</title>
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		<pubDate>Fri, 17 May 2013 08:43:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Buchau</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachbegriffe aus dem Immobilienbereich]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsgenossenschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Der Begriff Eigenleistung]]></category>
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<category>Berufsgenossenschaft</category><category>bezahlten Hilfskräften</category><category>Eigenleistung</category><category>Eigenleistungsausfallversicherung</category><category>Schwarzarbeit</category>
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		<description><![CDATA[Eigenleistung Der Begriff Eigenleistung umfasst alle pers&#246;nlichen Arbeitsleistungen, die der Bauherr in den Bau oder Ausbau seines Geb&#228;udes einbringt. Eigenleistungen k&#246;nnen beispielsweise die Ausf&#252;llung von Gefachen, Selbstbau von Garagen oder sanit&#228;re Installationen mit &#160;Stecksystemen. Grunds&#228;tzlich werden solche Eigenleistungen bei der Berechnung der Baufinanzierung auf der Grundlage der Unternehmerpreise bewertet und stellen dann einen Teil des [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<h4>Eigenleistung</h4>
<p>Der Begriff <strong>Eigenleistung </strong>umfasst alle pers&ouml;nlichen Arbeitsleistungen, die der Bauherr in den Bau oder Ausbau seines Geb&auml;udes einbringt. <strong>Eigenleistungen </strong>k&ouml;nnen beispielsweise die Ausf&uuml;llung von Gefachen, Selbstbau von Garagen oder sanit&auml;re Installationen mit &nbsp;Stecksystemen. Grunds&auml;tzlich werden solche <strong>Eigenleistungen </strong>bei der Berechnung der Baufinanzierung auf der Grundlage der Unternehmerpreise bewertet und stellen dann einen Teil des Eigenkapitals dar. <strong>Eigenleistungen</strong>, die der Bauherr zusammen mit <strong>bezahlten Hilfskr&auml;ften</strong> erbringt, sind versicherungs- und meldepflichtig. Sie m&uuml;ssen als Unternehmer nicht gewerbsm&auml;&szlig;iger Bauarbeiten bei der zust&auml;ndigen &ouml;rtlichen Bau-<strong>Berufsgenossenschaft </strong>angemeldet werden. Nachgewiesen werden m&uuml;ssen die Namen der eingesetzten Hilfskr&auml;fte, die Verg&uuml;tungen sowie die geleisteten Arbeitsstunden. Daraus ergeben sich die von der <strong>Berufsgenossenschaft </strong>festgelegten Beitr&auml;ge f&uuml;r die gesetzliche Unfallversicherung, die vom Bauherren zu entrichten sind. <strong>Schwarzarbeit</strong>, die durch Verst&ouml;&szlig;e gegen die Nachweis- und Meldepflichten entsteht, kann mit Bu&szlig;geld geahndet werden. Von der Versicherungspflicht nicht betroffen, sind unentgeldliche Nachbarschaftshilfen sowie der Bauherr und sein Ehepartner in eigener Person. Eine <strong>Eigenleistungsausfallversicherung </strong>kann den Bauherren und die Bauherrinnen gegen die Risiken durch Arbeitsunf&auml;higkeit nach einem Unfall, l&auml;ngere Krankheit, im Todesfall und unverschuldete Arbeitslosigkeit absichern.&nbsp;</p>
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		<title>Dachdeckung / Dacheindeckung</title>
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		<pubDate>Wed, 15 May 2013 07:30:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Buchau</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachbegriffe aus dem Immobilienbereich]]></category>
		<category><![CDATA[Dachdeckung]]></category>
		<category><![CDATA[Dacheindeckung]]></category>
		<category><![CDATA[Dachkonstruktion]]></category>
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<category>Dachdeckung</category><category>Dacheindeckung</category><category>Dachkonstruktion</category><category>Witterungsschutz</category>
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		<description><![CDATA[Dachdeckung / Dacheindeckung Die Dachdeckung oder Dacheindeckung &#252;bernimmt unterschiedliche Funktionen wie den Witterungsschutz. Entsprechend muss die Dachdeckung sowohl wasserabweisend, witterungsbest&#228;ndig und feuerfest sein. Die geeignete Dachdeckung richtet sich nach dem Neigungswinkel des Daches und der damit verbundenen Dachkonstruktion. Je flacher das Dach ist, desto dichter muss die Dachdeckung angelegt sein. Um das Eindringen von Schnee, [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<h4>Dachdeckung / Dacheindeckung</h4>
<p>Die <strong>Dachdeckung </strong>oder <strong>Dacheindeckung</strong> &uuml;bernimmt unterschiedliche Funktionen wie den <strong>Witterungsschutz</strong>. Entsprechend muss die <strong>Dachdeckung </strong>sowohl wasserabweisend, witterungsbest&auml;ndig und feuerfest sein. Die geeignete <strong>Dachdeckung </strong>richtet sich nach dem Neigungswinkel des Daches und der damit verbundenen <strong>Dachkonstruktion</strong>. Je flacher das Dach ist, desto dichter muss die <strong>Dachdeckung </strong>angelegt sein. Um das Eindringen von Schnee, Schlagregen oder Staub zu verhindern werden Unterspannplatten, Unterspannbahnen, eine Vordeckung oder ein Unterdach verwandt. Als Materialien f&uuml;r die <strong>Dachdeckung </strong>oder <strong>Dacheindeckung </strong>dienen in der Regel Dachziegel, Schiefer, Holzschindel, Reet, Stroh, Bitumenwellplatten oder &ndash;schindel, Glasdachziegel, Faserzementdachplatten oder &ndash;wellplatten oder Metalleindeckungen aus Kupfer- oder Zinkblech.&nbsp;</p>
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		<title>Arbeitgeberdarlehen</title>
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		<pubDate>Tue, 14 May 2013 14:39:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Buchau</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachbegriffe aus dem Immobilienbereich]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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		<category><![CDATA[Mitarbeiterbindung]]></category>
<category>Arbeitgeber</category><category>Arbeitgeberdarlehen</category><category>Kredit</category><category>Mitarbeiterbindung</category>
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		<description><![CDATA[Arbeitgeberdarlehen Unter einem Arbeitgeberdarlehen versteht man in Finanzkreisen einen Kredit, der vom Arbeitgeber an seine Mitarbeiter zu besonderen Konditionen vergeben wird. Bei einem Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um eine freiwillige soziale Zusatzleistung, auf die Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch haben. In der Regel werden die Arbeitgeberdarlehen zu besseren Zinskonditionen als den markt&#252;blichen, manchmal sogar zinslos, vergeben. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<h4>Arbeitgeberdarlehen</h4>
<p>Unter einem <strong>Arbeitgeberdarlehen </strong>versteht man in Finanzkreisen einen <strong>Kredit</strong>, der vom <strong>Arbeitgeber </strong>an seine Mitarbeiter zu besonderen Konditionen vergeben wird. Bei einem <strong>Arbeitgeberdarlehen </strong>handelt es sich um eine freiwillige soziale Zusatzleistung, auf die Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch haben. In der Regel werden die <strong>Arbeitgeberdarlehen</strong> zu besseren Zinskonditionen als den markt&uuml;blichen, manchmal sogar zinslos, vergeben. Jedoch m&uuml;ssen <strong>Arbeitgeber </strong>diese Darlehen zum Teil steuerlich ber&uuml;cksichtigen. <strong>Arbeitgeberdarlehen </strong>sind eine Ma&szlig;nahme zur <strong>Mitarbeiterbindung</strong>, die eine zus&auml;tzliche Verpflichtung dem <strong>Arbeitgeber </strong>gegen&uuml;ber darstellt. Allerdings halten sich die Darlehensh&ouml;hen meist in Grenzen. Die R&uuml;ckzahlung erfolgt in der Regel als Abzug vom monatlichen Gehalt oder Lohn in kleinen Raten.<span style="line-height: 1.6em;"> &nbsp;</span></p>
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		<title>Vollgeschoss</title>
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		<pubDate>Sat, 11 May 2013 15:23:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Buchau</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Sachsen-Anhalt]]></category>
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<category>Geschosse</category><category>Landesbauordnung</category><category>Vollgeschoss</category>
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		<description><![CDATA[Vollgeschoss Als Vollgeschoss werden grunds&#228;tzlich nur Geschosse bezeichnet, deren gr&#246;&#223;ter Teil sich oberhalb der Gel&#228;ndeoberfl&#228;che befindet. Zudem m&#252;ssen die Geschosse mindestens 2 Meter lichtes Ma&#223;, also von der Unterkante der Decke bis zur Fu&#223;bodenkante gemessen. Da alle L&#228;nder in den Landesbauordnung eigene Definitionen festlegen k&#246;nnen, gibt es entsprechend abweichende Vorgaben. In der Landesbauordnung f&#252;r Sachsen-Anhalt [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<h4>Vollgeschoss</h4>
<p>Als <strong>Vollgeschoss </strong>werden grunds&auml;tzlich nur <strong>Geschosse </strong>bezeichnet, deren gr&ouml;&szlig;ter Teil sich oberhalb der Gel&auml;ndeoberfl&auml;che befindet. Zudem m&uuml;ssen die <strong>Geschosse </strong>mindestens 2 Meter lichtes Ma&szlig;, also von der Unterkante der Decke bis zur Fu&szlig;bodenkante gemessen. Da alle L&auml;nder in den <strong>Landesbauordnung </strong>eigene Definitionen festlegen k&ouml;nnen, gibt es entsprechend abweichende Vorgaben.</p>
<p><span id="more-5705"></span></p>
<p>In der <strong>Landesbauordnung </strong>f&uuml;r Sachsen-Anhalt werden <strong>Vollgeschosse </strong>in &sect; 2 Abs. 4 als <strong>Geschosse </strong>definiert, die auf zwei Dritteln der Grundfl&auml;che eine lichte H&ouml;he von mindestens 2,30 Metern erreichen und im Mittel mehr als 1,60 Meter Deckenoberfl&auml;che oberhalb der Gel&auml;ndeoberfl&auml;che aufweisen. Die lichte H&ouml;he wird &uuml;brigens immer von der Fu&szlig;bodenoberkante bis zur Deckenunterkante des jeweiligen <strong>Geschosses </strong>gemessen.&nbsp;</p>
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		<title>Ger&#252;st</title>
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		<pubDate>Thu, 09 May 2013 08:47:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Buchau</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachbegriffe aus dem Immobilienbereich]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitssicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Baunormen]]></category>
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<category>Arbeitssicherheit</category><category>Baunormen</category><category>Gerüst</category><category>Leitergerüsten</category><category>Traggerüste</category>
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		<description><![CDATA[Ger&#252;st Ger&#252;ste dienen der Absicherung und Erleichterung von Arbeiten in gr&#246;&#223;eren Geb&#228;udeh&#246;hen. In den meisten F&#228;llen handelt es sich dabei um Au&#223;enarbeiten, doch k&#246;nnen auch Innenarbeiten mit Ger&#252;sten anfallen, sofern es sich um hohe Altbauten handelt. Es gibt unterschiedliche Ger&#252;sttypen, f&#252;r die jeweils auch unterschiedliche Normen gelten. F&#252;r Tragger&#252;ste ist beispielsweise ein Standsicherheitsnachweis n&#246;tig, der [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<h4 lang="tr-TR"><font face="Arial, sans-serif"><b>Ger&uuml;st</b></font></h4>
<p lang="tr-TR"><font face="Arial, sans-serif"><strong>Ger&uuml;ste </strong>dienen der Absicherung und Erleichterung von Arbeiten in gr&ouml;&szlig;eren Geb&auml;udeh&ouml;hen. In den meisten F&auml;llen handelt es sich dabei um Au&szlig;enarbeiten, doch k&ouml;nnen auch Innenarbeiten mit Ger&uuml;sten anfallen, sofern es sich um hohe Altbauten handelt. Es gibt unterschiedliche Ger&uuml;sttypen, f&uuml;r die jeweils auch unterschiedliche Normen gelten. F&uuml;r <strong>Tragger&uuml;ste </strong>ist beispielsweise ein Standsicherheitsnachweis n&ouml;tig, der bei sonstigen <strong>Ger&uuml;sten </strong>wie z.B. <strong>Leiterger&uuml;sten</strong> wegf&auml;llt. Grunds&auml;tzlich m&uuml;ssen alle <strong>Ger&uuml;ste </strong>den technischen Normen entsprechen und die Vorgaben der <strong>Arbeitssicherheit </strong>erf&uuml;llen. In den <strong>Baunormen </strong>werden in manchen L&auml;ndern in einer Liste die technischen Baubestimmungen f&uuml;r <strong>Ger&uuml;ste </strong>zusammengefasst. Fachfirmen vermieten <strong>Ger&uuml;ste </strong>zeitweise und sorgen f&uuml;r den fachgerechten und sicheren Aufbau.&nbsp;</font></p>
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		<title>Anstriche</title>
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		<pubDate>Tue, 07 May 2013 06:35:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Buchau</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachbegriffe aus dem Immobilienbereich]]></category>
		<category><![CDATA[Anstriche]]></category>
		<category><![CDATA[Außenanstrichen]]></category>
		<category><![CDATA[Endanstrich]]></category>
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		<description><![CDATA[Anstriche Im Innen- und Au&#223;enbereich werden Anstriche genutzt, um verschiedenartige Fl&#228;chen dekorativ und/oder sch&#252;tzend zu behandeln. Die unterschiedlichen Fl&#228;chen setzen verschiedene Materialien zum Anstrich voraus: F&#252;r Holz und Stein werden Lacke, Firnis und Impr&#228;gnierungen genutzt. Flachd&#228;cher und Fundamente ben&#246;tigen Bitumen, Innenanstriche auf Tapeten oder auf Putz funktionieren mit Leim-/Dispersionsfarbe, f&#252;r Putz oder Beton lassen sich [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<h4>Anstriche</h4>
<p>Im Innen- und Au&szlig;enbereich werden <strong>Anstriche </strong>genutzt, um verschiedenartige Fl&auml;chen dekorativ und/oder sch&uuml;tzend zu behandeln. Die unterschiedlichen Fl&auml;chen setzen verschiedene Materialien zum <strong>Anstrich </strong>voraus: F&uuml;r Holz und Stein werden Lacke, Firnis und Impr&auml;gnierungen genutzt. <strong>Flachd&auml;cher </strong>und <strong>Fundamente </strong>ben&ouml;tigen Bitumen, <strong>Innenanstriche </strong>auf Tapeten oder auf Putz funktionieren mit Leim-/Dispersionsfarbe, f&uuml;r Putz oder Beton lassen sich Silikat-, Zement- oder Kalkfarben ideal einsetzen. Vor allem f&uuml;r den Au&szlig;enbereich sind wasserbest&auml;ndige &Ouml;lfarben und -lacke, au&szlig;erdem Polyesterlacke geeignet; letztgenannte zeichnen sich durch ihre Witterungsbest&auml;ndigkeit aus. Dieser Punkt ist bei <strong>Au&szlig;enanstrichen </strong>wichtig, w&auml;hrend im Innenbereich vor allem die Gesundheitsvertr&auml;glichkeit und Haltbarkeit z&auml;hlen. Neben der Haltbarkeit ist auch die Qualit&auml;t von <strong>Anstrichen </strong>abh&auml;ngig vom Material und von der Art der Vorbehandlung eines Untergrunds. <strong>Anstriche </strong>gelingen in vier Arbeitsschritten: Der Untergrund wird beispielsweise mittels entrosten, aufrauen, abbeizen oder abschleifen vorbereitet, es folgt das Grundieren, dann kommt es zum <strong>Voranstrich </strong>und schlie&szlig;lich beendet der <strong>Endanstrich</strong> den Vorgang.</p>
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		<title>Grundsteuer</title>
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		<pubDate>Mon, 06 May 2013 08:20:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Buchau</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachbegriffe aus dem Immobilienbereich]]></category>
		<category><![CDATA[Einheitswert]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuererlassverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundstücke]]></category>
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		<category><![CDATA[Hebesatz]]></category>
<category>Einheitswert</category><category>Grundsteuer</category><category>Grundsteuererlassverordnung</category><category>Grundstücke</category><category>Grundstückseigentümern</category><category>Hebesatz</category>
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		<description><![CDATA[Grundsteuer Gemeinden erheben von Grundst&#252;ckseigent&#252;mern eine Grundsteuer. Diese wird sowohl f&#252;r unbebaute als auch bebaute Grundst&#252;cke f&#228;llig und z&#228;hlt so zu den laufenden Kosten des Eigent&#252;mers. Als Bemessungsgrundlage dient der so genannte &#8222;Einheitswert&#8220;, welcher multipliziert wird mit dem &#8222;Hebesatz&#8220;. Regional kann es bei der Grundsteuer zu extremen Unterschieden kommen, da die Hebes&#228;tze, auf denen die [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<h4>Grundsteuer</h4>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial, sans-serif; line-height: 1.6em;">Gemeinden erheben von <strong>Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mern </strong>eine <strong>Grundsteuer</strong>. Diese wird sowohl f&uuml;r unbebaute als auch bebaute <strong>Grundst&uuml;cke </strong>f&auml;llig und z&auml;hlt so zu den laufenden Kosten des Eigent&uuml;mers. Als Bemessungsgrundlage dient der so genannte &bdquo;<strong>Einheitswert</strong>&ldquo;, welcher multipliziert wird mit dem &bdquo;<strong>Hebesatz</strong>&ldquo;. Regional kann es bei der <strong>Grundsteuer </strong>zu extremen Unterschieden kommen, da die <strong>Hebes&auml;tze</strong>, auf denen die <strong>Grundsteuer </strong>beruht, von den Gemeinden in Eigenregie festgelegt werden d&uuml;rfen.</span></p>
<p><span id="more-5692"></span></p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial, sans-serif; line-height: 1.6em;">Eigent&uuml;mern kann, nach der <strong>Grundsteuererlassverordnung</strong>, bei durch Krieg zerst&ouml;rten oder besch&auml;digten Geb&auml;uden die <strong>Grundsteuer</strong> teilweise oder ganz erlassen werden. Ferner ist der Grundsteuererlass seit dem 01.01.1974 auf Antrag f&uuml;r bebaute <strong>Grundst&uuml;cke </strong>m&ouml;glich. Voraussetzung ist, dass der normale Rohertrag um mehr als 20% gemindert wird und die Gr&uuml;nde daf&uuml;r nicht vom Eigent&uuml;mer zu vertreten sind. Dies k&ouml;nnte der Fall sein, wenn ein Leerstand durch Stadtsanierungsma&szlig;nahmen oder &ndash;entwicklungsma&szlig;nahmen im Rahmen des St&auml;dtebauf&ouml;rderungsgesetzes eingetreten ist.&nbsp;</span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Leimfarben</title>
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		<pubDate>Fri, 03 May 2013 06:58:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Buchau</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachbegriffe aus dem Immobilienbereich]]></category>
		<category><![CDATA[Auf Tapete]]></category>
		<category><![CDATA[diffusionsoffen]]></category>
		<category><![CDATA[Dispersionsfarben]]></category>
		<category><![CDATA[Leimfarben]]></category>
<category>diffusionsoffen</category><category>Dispersionsfarben</category><category>Leimfarben</category>
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		<description><![CDATA[Leimfarben Leimfarben setzen sich aus Wasser, Kreide und Leim als Bindemittel zusammen, sie sind g&#252;nstig und diffusionsoffen. Weil Leimfarben nicht wetterbest&#228;ndig sind, eignen sie sich f&#252;r den Innenbereich und sollten aufgrund ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit Dispersionsfarben, deren Basis chemisch ist, vorgezogen werden. Auf Tapete, Leichtbauplatten, Putz und Pappe k&#246;nnen Leimfarben problemlos mittels Roller aufgetragen und verarbeitet [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<h4>Leimfarben</h4>
<p style="margin-bottom: 0cm; widows: 2; orphans: 2;"><span style="font-size: 9pt; font-family: Tahoma, sans-serif; color: rgb(0, 0, 0); line-height: 1.6em;"><strong>Leimfarben </strong>setzen sich aus Wasser, Kreide und Leim als Bindemittel zusammen, sie sind g&uuml;nstig und <strong>diffusionsoffen</strong>. Weil <strong>Leimfarben </strong>nicht wetterbest&auml;ndig sind, eignen sie sich f&uuml;r den Innenbereich und sollten aufgrund ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit <strong>Dispersionsfarben</strong>, deren Basis chemisch ist, vorgezogen werden. Auf Tapete, Leichtbauplatten, Putz und Pappe k&ouml;nnen <strong>Leimfarben </strong>problemlos mittels Roller aufgetragen und verarbeitet werden. Weiter sind sie leicht abwaschbar, sodass ein sp&auml;terer Neuanstrich einfach m&ouml;glich ist.</span></p>
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