Zubehör

Zubehör

Als Zubehör wird vom Gesetzgeber jede bewegliche Sache angesehen, die dazu dient eine Hauptsache in der Erfüllung ihres wirtschaftlichen Zweckes zu unterstützen und kein Bestandteil der eigentlichen Hauptsache ist. Somit gelten Teile, die für die Ausnutzung aller Funktionen eines Gerätes bestimmt sind, wie Kabel, Lautsprecher oder externe Festplatten als Zubehör. In Gewerbebetrieben zählen alle beweglichen Betriebseinrichtungen, Maschinen, Materialvorräte und Gerätschaften zum Zubehör des Betriebes. Für den Bau bedeutet dies, dass alle Baumaschinen, Baumaterialien, Fahrzeuge für den Transport sowie Vorräte an Öl, Gas oder Kohle auf dem Baugrundstück, als Zubehör zu bezeichnen sind. 

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