städtebaulicher Entwicklungsbereich

städtebaulicher Entwicklungsbereich

städtebaulicher Entwicklungsbereich

Gemäß § 165 ff. BauGB wird ein von der Gemeinde förmlich festgelegter Bereich, der mittels Satzung bestätigt wird und in dem städtebauliche Entwicklungs- und Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt werden sollen sowie in dem besondere Genehmigungspflichten für etliche Rechtsvorgänge bestehen, als städtebaulicher Entwicklungsbereich ausgewiesen.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!