Mietspiegel

Mietspiegel

Eine Übersicht über die am Ort üblichen Mieten wird als Mietspiegel bezeichnet. Der Mietspiegel liefert eine Vergleichsmöglichkeit und wird von der Gemeinde und von Vereinen, die entweder die Interessen der Hausbesitzer oder der Mieter vertreten, gemeinsam erstellt. Der Mietspiegel muss laut § 558 c BGB von allen Parteien anerkannt werden. Es existieren in der Regel sowohl Mietspiegel, die nach wissenschaftlich anerkannten Grundregeln erstellt wurden als auch Vereinbarungen, die durch Kommune, Mieterverband und Hausbesitzerverein verhandelt werden. Diese Vereinbarungen werden als “vereinbarter Mietspiegel” bezeichnet. Ein Mietspiegel bietet sowohl Mietern als auch Vermietern einen Anhaltspunkt, welche Mieten in einem bestimmten Gebiet durchschnittlich erzielt werden können und dürfen. 

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